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AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) bei CloseAI

Informationen zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bei CloseAI und wie dieser abgeschlossen wird.

Muss ich einen separaten AVV mit CloseAI abschließen?

Nein. Ein separater Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) ist bei CloseAI nicht erforderlich. Der AVV ist bereits vollständig in unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) integriert und wird mit Zustimmung zu den AGB automatisch wirksam.

Sobald du unsere AGB akzeptierst – beispielsweise bei der Registrierung oder Nutzung unserer Dienste –, schließt du gleichzeitig den darin enthaltenen AVV gemäß Art. 28 DSGVO ab. Dieser regelt alle wesentlichen Punkte der Auftragsverarbeitung, darunter Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen, sowie deine Rechte und Pflichten als Verantwortlicher und unsere Pflichten als Auftragsverarbeiter.

Warum ist der AVV in die AGB integriert?

Wir möchten den Prozess für dich so einfach wie möglich gestalten. Statt eines zusätzlichen Dokuments, das separat angefordert, unterschrieben und verwaltet werden muss, haben wir den AVV direkt in unsere AGB eingebettet. Das spart dir Verwaltungsaufwand und stellt gleichzeitig sicher, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen von Beginn an erfüllt sind.

Ist der integrierte AVV datenschutzrechtlich ausreichend?

Ja. Die Integration eines AVV in die AGB ist nach der DSGVO zulässig. Entscheidend ist, dass der Vertrag alle inhaltlichen Anforderungen des Art. 28 Abs. 3 DSGVO erfüllt – und das ist bei unserem integrierten AVV der Fall. Die Form (eigenständiges Dokument oder Bestandteil der AGB) ist dabei nicht vorgeschrieben.

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